Hausordnung des Gästehauses Jarek i Muszla.

§1 BESTAND DER HAUSORDNUNG

  1. Die Hausordnung des Gästehauses Jarek und Muszla betrifft alle sich dort aufhaltende Personen.
  2. Die Zimmervermieter werden im Verlauf der weiteren Hausordnung als „Gästehaus” bezeichnet, die Mieter der Zimmer als „Gast” bzw.”Gäste”.
  3. Der Gast erklärt, dass er mit allen aufgezählten Punkten dieser Hausordnung übereinstimmt.
  4. Den Gast betreut der Angestellte der Rezeption des Gästehauses.
  5. Die Hausordnung des Gästehauses bestimmt die Dienstleistungsregeln,
    die Verantwortungen sowie die Art des Aufenthaltes auf dem Gelände des Gästehauses
    und sie ist Bestand des Vertrages, welcher durch Reservierung, Vorauszahlung oder Bezahlung des Aufenthaltes zustande kommt. Durch die o. g. Vorgänge bestätigt
    der Gast, dass er die Hausordnung zur Kenntnis nahm und die dort genannten Bedingungen akzeptiert und einhalten wird.

§2 EINE HOTELNACHT

  1. Der Wohnraum im Gästehaus, der im weiteren Verlauf „Zimmer” genannt wird, wird für „Hotelnächte” vermietet.
  2. Die Hotelnacht beginnt um 16:00 Uhr und endet um 10:00 Uhr des folgenden Tages.
  3. Das Gästehaus behält sich vor den Aufenthalt nicht zu verlängern im Fall der nicht getätigten Bezahlung für den bereits begonnenen Aufenthalt.
  4. Die Verlängerung einer Hotelnacht ist ausschließlich nur möglich durch Rücksprache mit dem Angestellten der Rezeption und bei Schwierigkeiten könnte es zu zusätzlichen Kosten führen. Es wird deshalb ausdrücklich gebeten, die Zimmer nach Ablauf
    der genannten Zeiten der Hotelnacht, zu verlassen.

§3 RESERVIERUNG UND ANMELDUNG

  1. Eine Reservierung kann man auf dem Wege des Internets, Telefons oder auch persönlich im Gästehaus Jarek i Muszla tätigen.
  2. Folgt eine Reservierung, so erhält der Gast als e-mail oder SMS nötige Informationen zur Einzahlung der Vorauszahlungen (üblich innerhalb von 24 h oder nach gemeinsamer Terminabsprache). Im Fall der längeren technischen Zeitabläufe zwischen
    den Geldinstituten, wird eine Einzahlungsbestätigung per e-mail : recepcja@jarek.turystyka.pl erwünscht.
  3. Im Falle der nicht beglichenen Vorauszahlung auf das genannte Bankkonto des Gästehauses im am Telefon oder per e-mail verabredeten Zeitraum, behält sich das Gästehaus die Weitervermietung an andere Personen vor, auch eine
    Stornierung der Reservierung.
  4. Sobald die Vorauszahlung auf dem Bankkonto des Gästehauses gebucht ist, folgt eine Bestätigung der Reservierung.
  5. Im Fall einer kurzfristigen Reservierung, so dass die Ankunftszeit vor der Überweisungszeit erfolgt, so wird die e-mail Korrespondenz als Bestellung gelten und auch den Regeln der Stornierung unterliegen.
  6. Im Fall der Stornierung wird die Vorauszahlung nicht erstattet.
  7. Es besteht die Möglichkeit der Zahlung in Euro-Währung in 1: …(dem aktuellen Stand des Umtausches, der dem Angestellten der Rezeption bekannt ist).
  8. Die Bedingung der Aufnahme des Gates ist die Begleichung der Restkosten für die gesamte Reservierung in der Rezeption.
  9. Dem Gast ist es nicht gestattet das Zimmer an Dritte Personen zu vergeben, auch wenn seine Reservierungszeit noch nicht abgelaufen ist.
  10. Personen, die nicht im Gästehaus gemeldet sind, dürfen sich besuchsweise, eingeladen vom Gast des Gästehauses, von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr, aufhalten.
  11. Das Gästehaus darf einem Gast den Aufenthalt verweigern, der beim vorherigen Besuch des Gästehauses gravierend die Hausordnung missachtet hat, erheblichen Schaden am Eigentum oder weiteren Gästen des Hauses verursachte, oder Schaden an der Person eines Gastes, Mitarbeiter oder anderen Personen, die sich im Gästehaus aufhielten, sowie auf eine andere Weise den Hausfrieden bzw. den Ablauf des Gästehauses störte.
  12. Das Gästehaus behält sich das Recht vor auch ohne Grund zu nennen Gäste nicht aufzunehmen.
  13. Zusätzliche Kosten des Aufenthaltes werden spätestens am Tag der Abreise geregelt.
  14. Im Fall der früheren, als in der Reservierung ausgemacht, Abreise, werden keine Kosten erstattet.
  15. Im Fall, wenn der Aufenthalt im Zeitraum der Reservierung nicht angetreten wird, werden die Vorauszahlungen nicht erstattet.

 § 4 DIENSTLEISTUNGEN

  1. Das Gästehaus leistet Dienste im Rahmen seiner Kategorie. Im Fall irgendwelcher Beanstandungen bitten wir Sie um sofortige Meldung an der Rezeption, damit unsere Mitarbeiter Abhilfe schaffen können.
  2. Auf Wunsch des Gastes leisten wir kostenfreie Dienste:
    1. Auskunftserteilung zum Aufenthalt und Reise
    2. Ausleihe von Strandbedarf (falls vorhanden)
    3. Ausleihe von Bügeleisen (im Umgang vorhanden)
    4. Ausleihe von Kinderbettchen (falls ausreichend vorhanden)
  3. Auf Wunsch des Gastes waschen wir kostenpflichtig Ihre Wäsche:
    • ein Vorgang – 5€

 § 5 FAHRRAD-AUSLEIHE

  1. Das Gästehaus Jarek i Muszla ermöglicht ihren Gästen die kostenlose Ausleihe von Fahrrädern.
  2. Zu den Fahrrädern geben wir Sicherheitsschlösser aus.
  3. Im Fall des Verlustes des Fahrrades oder seiner Ausrüstung, die entstanden sind in Umständen der Verantwortung des Entleihers durch Diebstahl oder Verlust, ist der Entleiher verpflichtet einen Unkostenbeitrag von 1000,-Zloty zu erstatten.
  4. Der Entleiher ist einverstanden alle Kosten für Schäden oder Strafen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrrades entstanden sind, zu begleichen.
  5. Der Entleiher übernimmt die volle Verantwortung für Unfälle, sowie alle Schäden, die entstanden sind in Folge der Nutzung des ausgeliehenen Fahrrades.
  6. Der Entleiher als Teilnehmer des öffentlichen Verkehrs ist verpflichtet die Straßenverkehrsordnung zu beachten und das tut er ausschließlich in Eigenverantwortung.
  7. Der Nutzer verzichtet auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Gästehaus Jarek und Muszla im Fall von Unfällen, entstandener Schäden und Verletzungen, die während der Zeit der Nutzung des ausgeliehenem Fahrrand entstanden sind.
  8. Der Entleiher übernimmt die volle Verantwortung für Schaden an Drittpersonen, die entstanden sind im Zusammenhang mit der Nutzung der ausgeliehenen Fahrräder.
  9. Im Falle, dass das Fahrrad nicht zurückgegeben wird, werden Personalien des Entleihers an die Polizei weiter gegeben mit der Vermutung einer Straftat seitens des Entleihers.
  10. Im Fall , dass ein Mitarbeiter einen Klienten als unglaubwürdig erlebt, darf er die Ausleihe verweigern, ohne dem Betroffenen einen Grund zu nennen.
  11. Der Entleiher ist verpflichtet sich an die Bedingungen der Ausleihe in der Hausordnung zu halten, besonders an die Kostenregelung, die mit dem Ausleihen des Fahrrades verbunden sind in Bezug auf die Regeln der Hausordnung des Gästehauses Jarek i Muszla sowie der Benutzung des Fahrrades gemäß dieser Verordnung.
  12. Der Entleiher ist mit Folgendem einverstanden:
    1. mit den Bedingungen dieser Hausordnung
    2. im Fall der Ausleihe seitens einer minderjährigen Person (des Gleichen nicht voll Geschäftsfähigen), übernimmt der gesetzlicher Vertreter die volle Verantwortung für alle o. g. möglichen Schäden
    3. die entleihende Person darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Betäubungsmitteln stehen, auch jeglichen psychotropen Substanzen und Medikamenten, die als Ersatz bei Entwöhnungen gelten; auch keinen anderen Pharmaka die eine Zulassung der Teilnahme am öffentlichen Verkehr verbieten
    4. der Entleiher verpflichtet sich das Fahrrad und seine Ausstattung gemäß seiner Bestimmung zu nutzen
    5. Rückgabe des Fahrrades zum Ort der Ausleihe, d.h. zum Gästehaus Jarek i Muszla mit aller Ausrüstung, technisch unversehrt und nicht beschädigt, in der im Vorfeld vereinbarten Zeit
    6. es ist verboten das Fahrrad Drittpersonen zu überlassen
    7. unverzügliche Meldung von Problemen beim Nutzen des Fahrrades den Mitarbeitern des Gästehauses und sofortige Rückgabe des Fahrrades an das Gästehaus nach der Feststellung irgend einer Störung während des Fahrens
    8. Unterlassen eigenständiger Verrichtung jeglicher Reparaturen, Modifizierungen und dem Teilersatz im ausgeliehenem Fahrrad
    9. Rückkostenerstattung bei Teilersatz für ein beschädigtes Fahrrad während der Ausleihe
    10. volle Rückkostenerstattung zur Neubeschaffung bei gänzlich kaputtem oder entwendetem Fahrrad

 § 6 VERANTWORTUNG DES GÄSTEHAUSES.

  1. Das Gästehaus übernimmt keine Haftung für den Fall eines Gelddiebstahles oder des Diebstahles irgendeines Eigentums, Beschädigung oder Vernichtung von Wertpapieren, Kostbarkeiten oder auch Gegenständen von wissenschaftlichen – bzw. künstlerischem Wert, wenn diese Gegenstände ohne Aufsicht des Gastes im Zimmer oder auf dem Gelände des Gästehauses, verblieben sind.
  2. Das Gästehaus haftet nicht für die Beschädigung oder Verlust eines Fahrzeuges, das dem Gast gehört.
  3. Das Gästehaus haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, die im Fahrzeug des Gastes geblieben sind, unabhängig davon, ob das Auto auf dem Parkplatz des Gästehauses gestanden hat oder außerhalb von diesem Gelände.

 § 7 VERANTWORTUNG DES GASTES

  1. Kinder unter 12. Jahren obliegen auf dem ganzen Geländer des Gästehauses der Aufsicht von gesetzlichen Vertreter. Die gesetzlichen Vertreter haften für alle materiellen Schäden, die ihre Kinder unabhängig vom Alter verursacht haben.
  2. Der Hotelgast übernimmt die volle materielle Verantwortung für jegliche Beschädigungen oder Zerstörung der Hauseinrichtung sowie der technischen Gerätschaft des Gästehauses.
  3. Das Gästehaus behält sich vor das Recht den Gast für Schäden, die nach seiner Abfahrt erst zu Tage treten, zu belasten, im Fall der fehlenden Bankkarten – Daten, hat der Eigentümer das Recht finanzielle Forderungen zu stellen.
  4. Im Moment auftretender Störungen oder Beschädigungen im Zimmer, ist der Gast verpflichtet dies dem Mitarbeiter an der Rezeption zu melden.
  5. Im Fall der Nichteinhaltung der Hausordnung des Gästehauses, darf das Gästehaus der Person, die diesen Vorschriften nicht folgt, seinen Service zu verweigern. Der Gast ist verpflichtet sich sofort an die Regeln der Hausordnung zu halten, finanzielle Beiträge für den Aufenthalt und für eventuelle Beschädigungen zu zahlen, sowie umgehend das Gästehauses zu verlassen.
  6. Sicherheitshalber sollte der Gast bei jedem Verlassen des Zimmers Fenster und Tür schließen, vorher auch die elektrischen Geräte ausschalten und alle Wasserhähne richtig zudrehen.

§ 8 LIEGENGEBLIEBENE/VERGESSENE SACHEN

  1. Im Fall von vergessenen Gegenständen werden die Sachen 1.Woche lang aufbewahrt, wenn keine anderen Dispositionen des Eigentümers bekannt gegeben wurden.
  2.  Hinterlassene Lebensmittel werden nicht aufbewahrt.

§ 9 DIE NACHTRUHE

  1. Im Gästehaus gilt eine Nachtruhe von 22:00 Uhr an bis 8:00 Uhr des nächsten Tages.
  2. Das Verhalten der Gäste und Personen welche die Dienstleistungen des Gästehauses nutzen, sollte den ruhigen Aufenthalt der weiteren Gäste nicht stören.
  3. Das Gästehaus hat das Recht im Fall der Nachtruhestörung eine Strafe in Höhe von 500,-Zloty aufzuerlegen und seine Dienstleistung sofort einzustellen (§9.4).
  4. Das Gästehaus darf auch seine Dienstleistungen sofort einstellen im Falle, dass ein Gast unabhängig von der Tageszeit dieser Hausordnung nicht folgt. Werden die Dienstleistungen des Gästehauses aufgrund der Verschuldung des Gastes eingestellt, so ist der Gast verpflichtet seine Sachen zu packen und das Geländer des Gästehauses zu verlassen. Entstand das Einstellen der Dienstleitung wegen Störungen der Nachtruhe seitens des Gastes, wird der Aufenthalt sofort gekürzt. Das Gästehaus erstattet nicht die Restkosten der Reservierung, die unterbrochen wurde aufgrund der Missachtung dieser Verordnung seitens des Gastes.

 § 10 ZUSATZVERORDNUNGEN

  1. Aufgrund des allgemeinen Feuerschutzes ist es in Zimmern untersagt ein offenes Feuer zu zünden, z. B. Kerzen.
  2. Im Gästehaus werden Tiere gestattet nach vorheriger Absprache mit dem Personal der Rezeption und nur in ausgewiesenen Zimmern. Der Tierhalter ist verpflichtet alle Regeln zur Kenntnis zu nehmen und bedingungslos auf seine Tiere aufzupassen im ganzen Gelände des Gästehauses.
  3. Im Gästehaus gilt ein gänzliches Rauchverbot für jegliche Tabakwahren und Elektrozigaretten. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Gast mit einem Bußgeld in Höhe von 500,-Zloty belastet zum Zweck des Neuanstriches des Zimmers.
  4. Im Gästehaus gilt ein gänzliches Verbot von Besitz und Nutzung rechtlich nicht genehmigter Betäubungsmittel. Im Falle der Nichteinhaltung des Verbotes folgt sowohl eine Meldung bei der Polizei, als auch die Verpflichtung des sofortigen Verlassen des ganzen Geländers des Gästehauses ohne Recht auf Kostenrückerstattungen für den reservierten Aufenthalt im Gästehaus.
  5. In den Hotelzimmern ist die Lagerung von gefährlichen Gegenständen untersagt, d. h. von Waffen, Munition, leicht entflammenden Stoffen und Feuerwerkskörpern u. Ä..
  6. Schlüsselverlust ist verbunden mit einem Unkostenbeitrag von 25€.
  7. Der Gast erklärt sich einverstanden mit der Aufnahme und entspr. Verarbeitung seiner persönlichen Daten gemäß der Datenschutzvorschriften (Dz.U. vom Jahr 2002Nr.101,poz. 926 einschließlich späteren Ergänzungen – hier entsprechend EU Verordnungen) durch das Gästehaus Jarek und Muszla mit dem Sitz in Polen, 72-346 POBIEROWO, ul. Wojska Polskiego 52, zum Zweck der nötigen Reservierungsvorgänge im Gästehaus.
  8. Im Gelände des Gästehauses ist jegliche Akquise und Hausverkauf untersagt.
  9. Untersagt sind unangemessene und laute Geräusche im ganzen Geländer des Gästehauses, Entfaltung von üblen Gerüchen und Dünsten, sowie Ausführung von Handlungen, die andere Gäste stören, irritieren oder denen gar schaden könnten.
  10. Dem Gast ist es untersagt die Zimmerausstattung zu verändern, außer kleinen Möbel Verschiebungen, die die Funktionalität des Aufenthaltes und Sicherheit der Gäste nicht antasten.i.
  11. Alle Beschwerden, die den Aufenthalt betreffen, sollten an die Geschäftsleitung des Gästehauses gerichtet werden, auch schriftlich oder auch per email: recepcja@jarekimuszla.pl
  12. Das zuständige Gericht zur Klärung von Streitigkeiten zwischen dem Gast und dem Gästehaus ist das entsprechende Amtsgericht dem Sitz des Gästehauses